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Barrierefreie Webseiten, wie es wirklich geht?

6. August 2009, von stephan

Es herrscht sehr viel Wissen und Unwissen über den Aufbau zugänglicher Webseiten. Die einen nehmen es nach eigenem Gutdünken in die Hand, die anderen halten sich strikt nach den Richtlinen. Richtlinien? Ja, es gibt welche. Die WCAG 2.0 – Web Content Accessiblity Guidelines. Die zweite Version der Guidelines wurden vor kurzem in einem Entwurf in deutscher Übersetzung veröffentlicht, befindet sich aber noch in der Kommentierungsphase. Man muß der Vollständigkeit aber darauf hinweisen, dass es sich bei den WCAG um kein fest verankertes Gesetz handelt, sondern eher um eine Empfehlung des World Wide Web Consortium, kurz W3C.

aaaaaaa

Empfehlung vs. Richtlinie

Eine Empfehlung bedeutet doch keine gesetzliche Gültigkeit. Das stimmt nicht so ganz, denn in manchen Gesetzen wurden die WCAG schon fest inkludiert. In Deutschland zum Beispiel wurden diese in der BITV verankert. In Österreich müssen Government-Webseiten Teile der WCAG erfüllen. Als wichtiger Punkt gilt das Behindertengleichstellungsgesetz, in welchem ebenso die Guidelines als Basis definiert wurden. Doch welche Bestandteile der elendlangen WCAG-Liste müssen wirklich umgesetzt werden? Die WCAGs brechen die Inhalte auf sogenannte Levels (A, AA, AAA). Je nach Belieben wird in den Gesetzen oder Briefings auf eine Stufenvariante zurückgegriffen. Die Konformitätsstufen haben aber einen großen Nachteil. Sie werden entweder plakativ mißbraucht oder es werden wichtige barrierefreie Elemente durch eine geringere Stufe ausgeklammert. Damit meine ich, dass das AAA-Logo gerne mal auf die Webseite gepappt wird, jedoch die Umsetzung weit davon entfernt ist. Oder bei strikter Einhaltung zum Beispiel der Stufe AA wichtige Erfordernisse für Barrierefreiheit nicht beachtet werden.

Level A, AA oder AAA oder gar kein Level?

Immer und immer wieder gibt es die Diskussion welche Stufe der WCAG denn nun eingehalten werden soll. Ich sehe das sehr vermischt: ALLE und KEINE. Das strikte Einhalten der Konformitätsstufen einer Richtlinie hat neben den oben genannten Problemen nämlich auch zur Folge, dass man nur technisch abhandelt und weniger das Verständnis bzw. Bewusstsein für barrierefreie Webangebote schafft. Die WCAG sind sehr lange und träge, kein Budgetentscheidungsträger wird sich die Richtlinien durchlesen und wissen worum es darin geht. Noch dazu sind unverzichtbare Bestandteile wie zum Beispiel, das Logo verlinkt zur Startseite oder leicht lesbarer Text erst in der AAA-Stufe zu lesen. Wozu hat man diese Kategorien also erfunden? Entweder ganz barrierefrei oder gar nicht. Wichtiger als diese Richtlinien ist das eingehen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Web.

Einfach kompliziert oder kompliziert einfach

Ich wäre eher dafür, daß dieses barrierefreie Mysterium durch beispielhafte Erklärungen und einfachere Information aufgebrochen wird. Die Web Content Accessibility Guidlines sind wesentlich und sehr wichtig, aber für die breite Masse zu trocken und technisch. Die Richtlinien werden in der Praxis dem Aufklärungsbedarf nichts entgegensetzen. Sie können dabei helfen einen Überblick über die Möglichkeiten für ein barrierfreies Webangebot zu bekommen und sind damit mit einem fertigen Produkt vergleichbar. Ein Tisch würde mit der richtigen Anordnung auch auf drei Beinen stehen, aber solider ist doch ein Tisch mit vier.

Wo kein Kläger da kein Richter

Da sehr wenig medialer Wind wegen Konsequenzen nicht eingehaltener Barrierefreiheit im Web weht, herrscht auch wenig Angst vor einer Klage. Aber im Prinzip könnte jeder Betroffene, bei scheinbarer oder vorgeblicher Diskriminierung, ein Verfahren einreichen. Das dies auch eintrifft, zeigt die Übersichtsliste von Bizeps. Doch es geschieht hier viel zu wenig. Da ist die Angst vor einem schlechten Google Ranking schon wesentlich höher – wird Barrierefreiheit ja oft wegen den Vorteilen für die Suchmaschinenoptimierung verkauft. Es darf aber nicht vergessen werden, daß ich als Webseitenanbieter einen großen Leser- und/oder Kundenkreis nicht nur diskriminiere, sondern auch verliere. Schätzungen zumute sind das immerhin bis zu 10% der Internetbesucher.

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Stephan

Meine Rolle bei Liechtenecker: langgedienter Frontend-Veteran Wenn es weder IT noch Digitalisierung gäbe, wäre mein Beruf: Förster ohne Kontakt zu Menschen! Mein Herz schlägt für: die Arterien.
6 Kommentare.
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15. August 2009 um 20:14

Also das Problem liegt ja auch daran, dass die zusätzlichen Kosten für barrierefreies Design oft nicht getragen werden wollen.
Und dann werden eben diverse Richtlinien eher halbherzig umgesetzt und sich da wirklich mit der ganzen Thematik befassen zu wollen ist ja auch für einen Webentwickler immer eine aufwendige und teilweise undurchsichtige Sache.
Also wenn man eben die unterschiedlichsten Seiten ansieht merkt man das Barrierefreiheit noch immer nur selten umgesetzt wird. Vielleicht sollte es irgendwann einmal eine „abgespeckte“ Richtlinie geben, die eben die allerwichtigsten Dinge möglichst einfach – also Zeit- und kostensparend umsetzen lässt.

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12. August 2009 um 20:28

Arg, dass ich hier zum ersten mal davon höre, da es immerhin (zwar nicht gesetzlich verankert, aber zumindestens doch) Gesetze sind. Klar, sollte es im Web auch Meinungsfreiheit und vorallem Barrierefreiheiten geben, aber wie äußert sich das wenn sozusagen Webseiten „in falsche Finger“ geraten? Ein schwieriges Thema, das aber nicht un-diskutiert bleiben sollte!

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6. August 2009 um 12:09

Ich möchte noch anmerken: In Österreich müssen nicht nur Regierungswebsites die WCAG erfüllen, das Gesetz gilt auch für kommerzielle Websites für die folgendes zutrifft (und das sind viele):
„Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten weiters für Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung sowie für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses, soweit es jeweils um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist.“
Siehe auch: http://www.bizeps.or.at/gleichstellung/rechte/bgstg.php#2

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6. August 2009 um 11:57

Das Mysterium, was denn eigentlich genau zu tun ist und wie das geht, wird durch die Techniken zur WCAG 2.0 aufgeklärt. Daher werden die natürlich auch noch übersetzt werden (nachdem die Übersetzung der Guidelines fertig ist), da vieles erst zu verstehen oder richtig zu interpretieren ist, wenn man sich mit den vorgeschriebenen oder empfohlenen Techniken beschäftigt.
Die Techniken sind dann die von dir geforderten »beispielhafte Erklärungen und einfachere Information« und somit das für Webentwickler wie uns eigentlich interessante Lehrmaterial – die Guidelines selbst sind nur was für Leute die Verordnungen oder Ausschreibungen verfassen.

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